UNESCO-Welterbe
ist ein bedeutendes Kulturdenkmal und gehört zum Weltkulturerbe]]Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 830 Denkmäler in 138 Ländern. Davon sind 644 als Kulturdenkmäler und 162 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 24 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.[http://www.unesco.de/350.html Liste des Welterbes] - Deutsche UNESCO-Kommission
Liste des UNESCO-Welterbes (Afrika)
Liste des UNESCO-Welterbes (Amerika)
Liste des UNESCO-Welterbes (Asien und Ozeanien)
Liste des UNESCO-Welterbes (Europa)
Eine Unterorganisation der UNESCO, das World Heritage Committee, unterstützt bei den in der Liste geführten Objekten den Schutz und/oder die Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe. Das World Heritage Committee führt neben dem Welterbe auch eine Liste des Weltdokumentenerbes, welches Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente enthält. Zudem führt die UNESCO eine Liste der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit.
Entstehung der Idee
Der Begriff des ?kulturellen Erbes? (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:
: ?Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world.?
: Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.
Den Anstoß zur Schaffung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt [http://www.unesco.de/650.html Text der Welterbekonvention] - Deutsche UNESCO-Kommission gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten.
Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion für den Tourismus erfüllte wie heute das UNESCO-Welterbe.
Grundlagen
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Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie ist 1975 in Kraft getreten. In ihr vepflichten sich die teilnehmenden Staaten, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten. Alle zwei Jahre wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) publiziert.
Das erste deutsche Bauwerk, das Weltkulturerbe wurde, war im Jahre 1978 der Kaiserdom_zu_Aachen. Einen Aufnahmeantrag stellen in Deutschland die Bundesländer.
Kriterien
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 24 Stätten erfüllen zur Zeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.
# Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
# Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
# Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
# Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
# Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
# Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit andern Kriterien angewandt werden sollte.)
# Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.
# Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Leben, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
# Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
# Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
Zudem werden Güter auf ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um ihre Erhaltung sicherzustellen.Kriterien zitiert nach den [http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Welterbe/WE_Richtlinien.pdf Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt] in der Übersetzung der Deutschen UNESCO-Kommission, Abschnitt II.D., Nummern 77 und 78
Situation in Deutschland
Die Welterbekonvention wurde 1976 durch die Bundesrepublik ratifiziert, 1990 erweiterte sich die Gültigkeit auf das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR). Bis heute erfolgte jedoch keine Umsetzung in nationales Recht, was nach Ansicht von UNESCO-Vertretern eine empfindliche Lücke darstellt.[http://193.175.110.9/hornemann/german/epubl_txt/ICOMOS_Ringbeck.pdf Die Welterbekonvention - Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen] - Dr. Birgitta Ringbeck, Abgesandte der Deutschen Unesco-Kommission
In den meisten Fällen gelang die Abwendung von Gefährdungen trotzdem dank lokaler bzw. regionaler Anstrengungen (so bei der Wartburg[http://www.mdr.de/nachrichten/3289883.html Vorläufig keine Windräder an der Wartburg] - Nachrichten im MDR und in Quedlinburg[http://www.quedlinburg.de/neu/deutsch/tourismus/schlossberg_in_not.shtml Quedlinburger Schlossberg - Denkmal in Not] - Stadt Quedlinburg) oder dank rechtzeitiger Abstimmung mit der UNESCO (so in Stralsund, wo wenige 100 Meter von der historischen_Altstadt entfernt in den Jahren 2004?2007 mit der Rügenbrücke eine der größten deutschen Straßenbrücken entstand - aus ästhetischen Gründen nicht als preiswerte Balkenbrücke, sondern als teurere Schrägseilbrücke [http://www.bmvbs.de/Anlage/original_933689/Dokumentation-der-Bauprojekte-Strelasundquerung.pdf Strelasundquerung] - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ?Wir haben Dresden Hilfe angeboten? - Der Rostocker André Keipke, Architekt der neuen Strelasundquerung ?Rügenbrücke? und 1.Preisträger des Wettbewerbs zur [http://www.gottleubatalbruecke.de/html/preistrager.html Gottleubatalbrücke], im Interview der DNN vom 5. Mai 2007).
Lediglich in Köln und Dresden kam es zum offenen Konflikt zwischen den lokal Zuständigen und der Weltorganisation, wovon der Dresdner_Fall bisher nicht gelöst werden konnte und zur weltweit erstmaligen Aberkennung des UNESCO-Titels zu führen droht.[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/605476/ Grünes Elbtal und Grauzone Völkerrecht] - Dr. Birgitta Ringbeck, Abgesandte der Deutschen Unesco-Kommission, im Interview des dradio, 15. März 2007
Rote Liste
In die Rote Liste des Welterbes werden besonders gefährdete Objekte aufgenommen und zwar selbst dann, wenn der zuständige Unterzeichnerstaat keinen Antrag an die UNESCO stellt. 2006 befanden sich 31 Denkmäler auf dieser Liste.[http://www.unesco.de/354.html ?Rote Liste? des Welterbes] - Deutsche UNESCO-Kommission
Kölner Dom (Von 2004 bis 2006)
Der Kölner Dom wurde im Juli 2004 auf die ?Rote Liste des Welterbes? gesetzt, nachdem die Stadt Köln entschieden hatte, ihre Hochhauspolitik, die den Blick auf den Dom einschränkt, fortzusetzen. Nach mehreren Beratungen durch die UNESCO konnten diese Pläne aber verworfen werden: Neben einer sogenannten Pufferzone auf beiden Rheinseiten schützt eine Verordnung, dass nahe liegende Hochhäuser nicht höher als 60 Meter gebaut werden dürfen, das Welterbe. Entsprechend beschloss die UNESCO im Juli 2006, den Dom wieder von der Roten Liste zu streichen.
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Dresdner Elbtal (Seit 2006)
Dagegen wurde das Dresdner Elbtal im Juli 2006 durch die UNESCO nur zwei Jahre nach der Verleihung des Welterbe-Status auf die Rote Liste gesetzt. An einer aus stadtplanerischer Sicht empfindlichen Stelle des Tales soll eine stark umstrittene, vierspurige Straßenbrücke, die sogenannte Waldschlößchenbrücke, gebaut werden. In einem Bürgerentscheid hatte sich 2005 die Mehrheit der Abstimmenden für den Bau der Brücke ausgesprochen. Im November 2005 wurden durch das World Heritage Center Paris bei dem Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) konkretere Informationen über das geplante Bauwerk angefragt. Das Bauwerk war Bestandteil des Antrages an die UNESCO, umstritten ist allerdings, ob die im Rahmen des Antrags übermittelten Informationen über die Brücke in allen Details zutreffend waren. Ein von der UNESCO vergebenes unabhängiges Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten beurteilte die Brücke als ausgesprochen problematisch. Entsprechend der Empfehlung setzte die UNESCO das Elbtal im Juli auf die Rote Liste, da bis dahin keine Bereitschaft der Dresdener Stadtverwaltung zu erkennen war, auf das Vorhaben verzichten zu wollen. Der Dresdner Stadtrat stoppte daraufhin das Vergabeverfahren für die Bauleistungen. Durch das Regierungspräsidium Dresden wurde die Stadt daraufhin angewiesen, den Bürgerentscheid umzusetzen. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums bestünden zwischen der UNESCO und der Stadt Dresden keine Beziehungen, die Stadt sei daher verpflichtet, den Bürgerentscheid umzusetzen. Die deutsche UNESCO-Kommission hat gegen die damit aus ihrer Sicht verbundene Missachtung des Völkerrechts protestiert.
Mit unanfechtbarer Entscheidung vom 9. März 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Bürgerentscheid über die Welterbekonvention gestellt und die Stadt Dresden zum unverzüglichen Baubeginn der umstrittenen Brücke verpflichtet. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Völkerrecht nicht unmittelbar binde, da die Bundesrepublik nach der Ratifikation der Konvention 1976 kein nationales Recht zur Umsetzung geschaffen hat.
Durch die nunmehr sehr wahrscheinliche ? weltweit erstmalige ? Streichung eines Kulturguts von der Liste werden erhebliche Nachteile für die derzeit auf Neuaufnahme hoffenden deutschen Anwärter (beispielsweise Heidelberg) befürchtet.
Fußnoten und Weblinks
• Datenbank der UNESCO mit umfangreichen Beschreibungen der einzelnen Stätten (englisch)
• ?Schätze der Welt? Hier kann man sich Dokumentationsfilme über die meisten Kultur- und Naturdenkmäler mit dem UNESCO-Prädikat als viertelstündige RealPlayer-Videos ansehen und -hören.
sw:Urithi wa Dunia

