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Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-Lexikons Bei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird. Lizenzbestimmungen Der Text / Artikel / Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel Stammsitz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Die Inhalte stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird. Lizenzbestimmungen Der Text / Artikel / Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel Stammsitz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Die Inhalte stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. UnternehmenssitzDer Unternehmenssitz oder Unternehmensstandort ist der Standort der Unternehmens- oder Konzern-Zentrale. Das auch verwendete Wort Firmensitz ist nur umgangssprachlich korrekt, da eine Firma keinen Sitz haben kann, sie ist nur der Name einer Unternehmung. Es kann sich hierbei sowohl um eine große Anlage handeln oder auch nur um ein kleines Büro, das den Hauptbetätigungsort des Unternehmens ausmacht. Nach dem Unternehmenssitz richtet sich der Eintrag ins Handelsregister, soweit dieser sein sollte, und in Zweifelsfällen auch der Gerichtsstand bei rechtlichen Streitigkeiten. Ein seit Unternehmensgründung unverändert bestehender Unternehmenssitz wird auch als ?Stammsitz? bezeichnet. Vom Unternehmenssitz zu unterscheiden sind die Zweigniederlassungen eines Unternehmens, die dadurch entstehen, dass an weiteren Büros oder Einrichtungen Firmenschilder angebracht werden und einschlägige Arbeiten durchgeführt oder Ladenflächen bereitgestellt werden. Siehe auchSitz (juristische Person) |
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