Stadtbezirk
Ein Stadtbezirk (in der Schweiz auch Stadtkreis) ist eine Verwaltungseinheit in einer größeren Stadt. Meist gibt es Stadtbezirke nur in Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern, um sie bürgernah verwalten zu können. Gelegentlich heißen die Stadtbezirke auch nur ?Bezirk? (z.B. die Berliner Bezirke) oder Gemeindebezirk in Wien.Stadtbezirk in Deutschland
Ob eine Stadt Stadtbezirke bilden kann, ist zunächst von der jeweiligen Gemeindeordnung des einzelnen Landes abhängig. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert.
Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft "Bezirksbeirat" oder "Bezirksversammlung" genannt, die nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Bundesland wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt.
Der Stadtbezirk hat ferner einen "Bezirksvorsteher" - auch "Bezirksamtsleiter" - der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein kann und gelegentlich auch die Bezeichnung "Bezirksbürgermeister" trägt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes "Bezirksamt".
Die Bezeichnungen "Bezirksbeirat", "Bezirksvorsteher", "Bezirksbürgermeister" oder "Bezirksamt" können aber von Land zu Land abweichen.
Große Stadtbezirke werden zur weiteren Unterscheidung gelegentlich in Stadtteile und Stadtviertel unterteilt. Diese Unterteilung dient jedoch lediglich statistischen Zwecken.
In einzelnen Städten werden die Stadtbezirke auch Stadtteile genannt. Demzufolge können die weiteren Untergliederungen auch Stadtbezirke genannt werden (so ist das z.B. in Karlsruhe). Insofern sind die beiden Begriffe Stadtbezirk und Stadtteil austauschbar, was für Außenstehende sehr undurchsichtig ist. In anderen Städten bilden die Stadtbezirke die erste Untergliederungsebene, die wiederum weiter in Stadtteile aufgeteilt sind. Dieses ist beispielsweise in den nordrhein-westfälischen Städten (z. B. Essen, Köln, Duisburg) sowie in München und der saarländischen Hauptstadt Saarbrücken der Fall. Es kommt also auf die jeweilige Regelung in der Hauptsatzung der Stadt an. In Frankfurt am Main hat der Begriff Stadtbezirk eine völlig andere Bedeutung, siehe dazu Stadtbezirk (Frankfurt).
Stadtbezirke stellen eine formale Verwaltungseinheit dar, teilweise unabhängig von den aus der Historie gewachsenen Strukturen. In Großstädten finden sich häufig ursprünglich eigenständige Strukturen (eingemeindete Städte, Dörfer, Weiler), welche nach Verwaltungsreformen in eigenen Stadtbezirken zusammengefasst wurden.
Eine weitere Bezeichnung für Stadtbezirke ist Teilort. Sie kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn die eingemeindeten Orte noch räumlich von der Stadt, der sie nun angehören, getrennt sind.

